Mittlerweile dürfte den meisten Bürgern bewusst sein, dass die gesetzliche Rente im Alter inflationsbereinigt nicht reichen dürfte oder zumindest verbesserungswürdig bzw. -bedürftig ist. Zudem dürften die Lebenskosten für Gesundheit und vergleichbare Bereiche ebenfalls steigen, so dass auch kostenintensive Bereiche in die Inflationsberechnung miteinbezogen werden müssen.
Die Problematik ist dabei, dass man sich meist zu spät mit dieser Tehmatik der Rente befasst. Denn umso länger die Ansparphase ist, desto geringer braucht der jeweilige Betrag sein (Zinseszinseffekt).
Staatliche Förderung der Rürup-Rente
Da auch der Staat offiziell erkannt hat, dass die gesetzliche Rente durch das Umlageverfahren (Generationenvertrag) und der Veralterung der Menschen (Stichwort: Alterspyramide) erhöhungsbedürftig ist, wird die private Vorsorge - insbesondere auch durch die Rürup Rente - staatlich gefördert.
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Was ist die Rürup-Rente?
Die Rürup-Rente - auch private Basisrente genannt - ist also eine private Altersvorsorge in Form einer freiwilligen Versicherung und eignet sich besonders für Selbständige, Gewerbetreibende, Beamte und (weitere) Gutverdiener. Beamte, Richter und etwa Berufsoldaten erhalten ggf. auch gesetzliche Leistungen aus der Beamtenversorgung.
Die Rürup-Rente ist eine kapitaldeckende Altersvorsorge, die nur in lebenslangen Rentenzahlungen angeboten wird. Diese Rentenzahlungen beginnen erst ab dem 60. Lebensjahr und werden dann besteuert. Jedoch ist das angesparte Kapital nicht übertragbar und darf auch nicht beliehen werden. Allerdings entfallen dadurch auch generell eventuelle Rückzahlungen der Steuerbegünstigungen.
Nach einer Ansparphase zahlt der Rentenversicherer dem Versicherten eine monatliche Rente bis zu dessen Ableben. Das gesparte Vermögen ist nach dem Tod nicht vererbbar. Daher ist die Rendite umso höher, je länger man die Rürup-Rente bezieht, sprich je Älter man wird. Stirbt man vor Rentenauszahlungsbeginn ist nach aktuellem Stand das angesparte Vermögen verloren. Diesem Verlustrisiko gegenüber ist das Vermögen aber vor einer Pfändung geschützt und staatlich gefördert.
Eine Rürup-Rente spart effektiv Steuern, indem man die Beiträge als Vorsorgeaufwendung steuerlich geltend machen kann. Dabei entfällt die direkte Zulage etwa bei der Riester-Rente. Was vielleicht vermeintlich als Nachteil anmutet, ist aber ein besonders effizienter Vorteil, denn gerade im ersten Versicherungsjahr kann man bis zu 62 Prozent aber maximal 12.400 Euro als Sonderausgabe geltend machen. Dieser absetzbare Teil steigt dann jedes Jahr um 2 Prozent, was gerade für den selbständigen Unternehmer interessant ist. Aber auch für den Arbeitnehmer ist dies effektiv, da der Steuersatz im Ruhestand niedriger sein dürfte.
Interessante Optionen der Basisrente
Manche Basisrente bietet die Option den Beitragssatz monatlich oder jährlich zu entrichten.
Auch kann die Rürup-Rente mit Fonds angespart werden. Im Ergebnis kann man so staatlich gefördert in die Wertpapierentwicklung investieren. Dagegen ist die Anlagestrategie der investierenden Versicherer wenig transparent und beeinflussbar.
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