In einigen Formularen und Vordrucken - vor allem im Bereich der Kredite - ist immer wieder von banküblichen Sicherheiten die Rede.
Ähnlich wie bei Stellenanzeigen, in denen oft ven den "üblichen Unterlagen" gesprochen wird, besteht auch im Bereich der Kredite hier Unsicherheit, was denn in welcher Ausführlichkeit gefordert wird.
Für den Bereich der Finanzierungen und Kredite kann man einige Anhaltspunkte geben. Am besten, einfachsten und damit zielführend dürfte es sein, einfach kurz anzurufen und höflich nachzufragen.
Bankübliche Sicherheiten
Generell dienen diese banküblichen Sicherheiten natürlich dem Zweck im Falle eines Leistungsausfalls diesen Verlust auszugleichen. Speziell im Bereich der Fremdfinanzierung druch Dritte sind folgende Sicherheiten gebräuchlich.
Gibt es Kredite ohne Sicherheiten?
Bei einem Kleinkredit ist es nicht immer zwingend erforderlich, entsprechende, weitergehende Sicherheiten als Gegenpol nachzuweisen, da hier bisweilen eine positive Bonitätsprüfung durch die Schufa ausreicht, sofern ein geregelter Zahlungseingang gewährleistet ist (was natürlich im Endeffekt auch wieder eine Sicherheit darstellt, die zur Sicherheit abgetreten werden muss).
Bürgschaft
Die Bürgschaft ist eine personenbezogene Sicherheit. Bei der Bürgschaft haftet ein Dritter für die finanziellen Belange des Kreditnehmers und tritt bei einer ausbleibenden Zahlung ein. Bei Finanzierungen durch Banken wird oft eine sog. selbstschuldnerische Bürgschaft ohne erstes Anfordern verlangt. Vereinfacht gesagt, kann der Kreditgeber bei Zahlungsausfall dann gleich auf den Bürgen übergehen, ohne die weiteren rechtlichen Möglichkeiten gegen den eigentlichen Kreditschuldner auszuschöpfen.
Als Bürge sollte man diese Position und deren Tragweite im Vorfeld sorgfältig abwägen, da man für die gesamte Kreditlaufzeit haftet. Hierbei entschuldigen oder bewahren auch die persönlichen Verhältnisse zum jeweiligen Bürgen nicht vor einer in Kraft tretenden Verpflichtung, wobei sich hier oftmals so manche Vertrautheit schnell zum Gegenteil umwandelt oder der ehemalige Lebenspartner für die Forderungen seiner "Verflossenen Beziehung " einstehen muss. Vorsicht ist also geboten - über die erforderliche Schriftform hinaus.
Grundstück - Grundschuld
Im Gegensatz zur Hypothek ist die Grundschuld wegen nicht gegebener sog. Akzessorietät eine sehr beliebte Sicherheit. Die Grundschuld ist ein dingliches Recht an einem Grundstück oder vergleichbaren Recht wie Sondereigentum an einer Wohnung.
Aufpassen muss man, da eine Grundschuld nicht von dem Kredit abhängt (Akzessiorietät, siehe einleitend zur Hypothek).
Vorteilhaft ist an einer Grundschuld, dass auch sehr hohe Beträge damit besichert werden können, nachteilig ist, dass meist eine persönliche Schuldübernahme mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung gefordert wird. Da bleiben einem im Ernstfall vereinfacht gesagt wenig Möglichkeiten.
Lebens-Versicherungen - Abtretung
Zahlreiche Versicherungen, vor allem der Rückkaufwert einer vorsorgenden Lebensversicherung, können im Einzelfall als Sicherheit für den gewünschten Kredit agieren, dafür Ihre Lebensversicherung zu verkaufen ist nicht erforderlich. Diese werden sicherheitshalber abgetreten (Zession).
Lohn, Gehalt - Abtretung
Regelmäßiges Gehalt bzw. Lohn ist natürlich höchst willkommen und kann ebenfalls sicherheitshalber abgetreten werden. Dabei ist allerdings das Risiko bei Selbständigen oder Gewerbetreibenden ein Hindernis - beliebt sind daher sichere Geldeingänge wie etwa bei Beamten.
Aktien, Fonds - Pfändung
Viele haben vielleicht Aktien oder Fonds im Aktiendepot, die ein Guthaben und damit einen Wert verkörpern. Diese können (wie Sachen) verpfändet werden. Dabei bleiben Sie Eigentümer, der Kreditgeber wir Besitzer des Pfandes.
Vermögensgegenstände - Sicherungsübereignung
Sind Sie Eigentümer wertvoller Gegenstände können diese zur Sicherheit der Bank übereignet werden. Sie bleiben Besitzer und können diese Gegenstände regelmäßig weiter nutzen.
Die individuell geforderten und konkret möglichen, brauchbaren Sicherheiten sind jedoch allein vom Ermessen des jeweiligen Kreditinstitutes sowie Ihren Vermögensverhältnissen abhängig.
Ich bin Robert Hartl, technischer Betreuer dieser Seiten. Beachten Sie bitte die rechtlichen 






