Definition Genussscheine
Für Genussscheine gibt es keine gesetzliche Definition. Daher existieren diverse Formen und Ausprägungen.
Je nach Einzelfall kommen Genussscheine daher einer Aktie oder mehr einem verzinslichen Wertpapier nahe.
Generell verbriefen Genussscheine Vermögenswerte, da sie mit einem Gewinnanspruch verbunden sind.
Genussscheine - Arten
Es gibt drei Arten oder Varianten von Genussscheinen.
- Genussscheine mit fester Ausschüttung
- Genussscheine mit variabler Ausschüttung
- Genussscheine mit Wandelrecht oder Optionsrecht
Nachrangabrede
Meist beinhalten Genussscheine eine Nachrangabrede. Im Falle einer Insolvenz oder der Liquidation der betroffenen Gesellschaft stehen die Genussscheininhaber (= Genussrechtsinhaber) den übrigen Gläubigern im Rang nach, werden als nachrangig befriedigt. Praktisch ist dies meist gleichbedeutend mit einem weitgehenden Verlust.
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