Grundsätzlich kann man zwei Arten von Lebensversicherungen unterscheiden.
- Risikolebensversicherung
- Kapitallebensversicherung
Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung hat einen anderen, eingeschränkten Zweck im Vergleich zur Kapitallebensversicherung.
Die Risikolebensversicherung dient (nur) dem Hinterbliebenenschutz. Im Todesfall zahlt also der Versicherer den Hinterbliebenen die vereinbarte Summe als Einmalbetrag.
Kapitallebensversicherung
Die Kapitallebensversicherung hat im Vergleich zur Risikolebensversicherung eine weitere Funktion. Die Kapitallebensversicherung dient neben dem Hinterbliebenenschutz auch der eigenen Altersvorsorge. Für die Altersvorsorge zahlt der Versicherer dem Versicherten bei Erleben des festgelegten Alters die vereinbarte Summe als Einmalbetrag aus.
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