Erwerbsunfähigkeit und Berufsschutz
Genau genommen gibt es den Begriff der Erwerbsunfähigkeit seit der Rentenreform 2001 nicht mehr. Damit ist auch der sog. Berufsschutz entfallen. Lediglich bei Berufsunfähigkeit für Personen, die vor dem 2.1.61 geboren sind, besteht eine Ausnahme (Bestandsschutz, Vertrauensschutz), wobei auch bei diesen die Rente (Leistung) gekürzt wurde und jede alternative Ersatztätigkeit eine Erwerbsunfähigkeit aufhebt.
Teilweise Erwerbsunfähigkeit
Relevant ist aktuell daher auch eine teilweise Erwerbsunfähigkeit. Da dies sprachlich widersprechend ist, spricht man meist von teilweiser Erwerbsfähigkeit.
Teilweise erwerbsfähig ist ein Mensch, der nur noch zu einem bestimmten Anteil (wird meist in Prozentpunkten eingeordnet) in der Lage ist, seinen Unterhalt mit beruflicher Arbeit zu finanzieren.
Erwerbsunfähigkeitsrente
Mit einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann man sich gegen den dauerhaften Verlust der eigenen Arbeitsfähigkeit versichern. Dabei spielen im Gegensatz zur Berufsunfähigkeit für die Versicherungen das Lebensniveau, Ausbildung, Fertigkeiten keine Rolle. Daher darf man keinen Beruf mehr dauerhaft, regelmäßig ausüben können.
Im Ergebnis tritt daher der Versicherungsfall (und damit die Zahlung einer Erwerbsunfähigkeitsrente) selten ein. Damit sind die Beitragskosten geringer als etwa bei der Berufsununfähigkeitsversicherung, aber aufgrund des stark eingeschränkten Wirkungsbereichs keine Alternative, allenfalls eine Ergänzung.
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